Stadtverband Coburg der Kleingärtner e.V.
Ausgangsbeschränkungen Pandemie:
Auf Anfragen mehrerer Mitgliedsvereinigungen hat der Landesverband in der 2. KW 2021 mit den zuständigen Ministerien Kontakt aufgenommen und die Nutzung der Kleingärten bzw. Schrebergärten unter den Bedingungen des verschärften Lockdowns geklärt. Aus Sicht des StMGP stellt die Nutzung des eigenen Schrebergartens gemäß 11. Infektionsschutzverordnung (über die Website des LBK abrufbar) demnach einen „sonstigen“ triftigen Grund dar. Die Frage und die (rechtsverbindliche) Antwort des Ministeriums, wie sie in den FAQ´s des StMGP in Zusammenarbeit mit dem LBK nun eingestellt ist, lauten wie folgt:
Frage:
„Darf ich in meinen Schrebergarten gehen und weiterhin nutzen?“
Antwort:
Die Nutzung des eigenen Kleingartens in einer Kleingartenanlage (sog. Schrebergärten) ist unter Beachtung der geltenden Regelung zu den Kontaktbeschränkungen (§ 4 der BayIfSMV) gestattet.
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Der Stadtverband Coburg der Kleingärtner e.V. ist die Dachorganisation der Coburger Kleingartenvereine.
Ein Haus mit Garten ist nicht für jeden möglich – die Coburger Kleingartenanlagen bieten die Alternative: den Kleingarten oder Schrebergarten. Bezahlbare Kleingärten stellen eine Ergänzung zur Stadtwohnung dar. Der Garten dient als Ort der Erholung in der Natur und gärtnerischer Betätigung. Das persönliche Erlebnis des Säens und Gedeihens von Pflanzen und des Erntens von gesundem Obst und Gemüse bedeutet eine Erhöhung der Lebensqualität. Kleingärten tragen zudem zur Verbesserung von Biotop- und Artenschutz bei und haben positive klimatische Auswirkungen. Natur- und Umweltbewusstsein spielt in Kleingartenanlagen eine wichtige Rolle. Für die meisten Kleingärtner ist es selbstverständlich naturnahes Gärtnern zu praktizieren.
Kleingärtnerisches Arbeiten – Schrebergärten in der Region
iTV besuchte Gärten in den Anlagen Am Bausenberg und Kaffeeweg. http://www.itv-coburg.de/kleingaertnerisches-arbeiten 10.09.2019