Aufgaben & Ziele
Wer oder was ist der Stadtverband Coburg der Kleingärtner e.V.?
Der Stadtverband Coburg der Kleingärtner e.V. hat seinen Sitz in Coburg und ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Coburg – Registergericht – eingetragen. Er ist Mitglied im Landesverband bayerischer Kleingärtner e.V. München. Der Verband erstrebt den Zusammenschluss aller Kleingärtner in Coburg zu gemeinnützigen und rechtsfähigen Vereinigungen. Er ist die Dachorganisation der Coburger Kleingartenvereine. Zum besseren Verständnis seiner Arbeitsweise und seinen Zielen und Aufgaben sollen nachfolgend einige Paragraphen seiner Satzung wiedergegeben werden.
Auszug aus der Satzung des Stadtverbandes:
§ 2 Zweck und Aufgaben
(1) Der Verband ist Generalpächter des von der Stadt Coburg und anderen Körperschaften für Kleingartenanlagen gepachteten Geländes. Er beauftragt als Dachverband die ihm angeschlossenen Vereine, die Kleingärten nach den vertraglichen Bestimmungen zu verpachten.
(2) Forderung und Erhaltung von Kleingartenanlagen und deren Ausgestaltung mit den Landes- und Kommunalbehörden sind Zweck des Verbandes.
(3) Der Verband hat sich für die Belange eines zeitgemaßen Kleingartenwesens und dessen sozial-politische und städtebauliche Bedeutung einzusetzen. Er hat für die Schaffung und Erhaltung planungsrechtlich ausgewiesener Kleingärten und die Förderung des Kleingartenwesens einzutreten und dahingehend zu wirken, dass durch entsprechende Gestaltung von Stadt- und Raumplanung die Bereitstellung von Kleingärten in ausreichenden Umfang fur die Bevölkerung ermöglicht wird. Insbesondere hat er unter Beachtung des Grundsatzes der Gemeinnützigkeit die allgemeine Gesundheitserziehung, den Umweltschutz und die Heranführung der Kleingärtner und ihrer Familien zur Naturverbundenheit zu fördern.
(4) Der Verband ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
(5) Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Verbandes dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Verbandes.
(6) Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig. Darüber hinaus darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Verbandes fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Durch Beschluss des Gesamtvorstandes kann den Mitgliedern des Gesamtvorstandes inkl. Beisitzer eine pauschale Entschädigung in angemessener Höhe gezahlt werden. Die steuer- und abgabenrechtlichen Vorschriften sind hierbei uneingeschränkt zu beachten.
(7) Der gesetzliche Vorstand bedient sich bei seiner Tätigkeit einer Geschäftsstelle und ist ermächtigt, hauptamtliches Personal anzustellen.
(8) Der Verband hat seine Anerkennung als gemeinnützige Kleingartenorganisation im Sinne des Bundeskleingartengesetzes und der Abgabenordnung zu beantragen.
(9) Der Verband hat seine Mitglieder im Rahmen seiner Möglichkeiten zu beraten, zu betreuen und zu schulen.
(10) Der Verband hat darauf zu achten, dass die angeschlossenen Vereine ihre satzungsmäßigen Aufgaben erfüllen.