Vorstand und Rechnungswesen

Auszug aus der Satzung des Stadtverbandes:

§ 5 Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus:
dem/der Vorsitzenden
dem/der stellvertretenden Vorsitzenden
dem/der Kassierer(in)
dem/der Schriftführer(in)
dem/der stellvertretenden Kassierer(in)
dem/der stellvertretenden Schriftführer(in)
dem/der Fachberater/in
drei Beisitzern.

Der Vorstand führt die Geschäfte des Verbandes und vertritt ihn.
Vorstand im Sinne des bürgerlichen Rechtes ist der/die Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende.
Der Vorstand wird für die Dauer von vier Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.

(2) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die 1.Vorsitzende und der/die Stellvertreter/in. Der/die 1. Vorsitzende vertritt allein. Im Verhinderungsfall der/ die Stellvertreter/in oder zwei weitere Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden dem/der Stellvertreter/in, dem/der 1. Schatzmeister/in und dem/der 1, Schriftführer/in.
Im Innenverhältnis wird bestimmt, das der/die Stellvertreter/in, bzw. die beiden andren Vorstandsmitglieder nur von ihrem Vertretungsrecht Gebrauch machen können wenn der/die 1. Vorsitzende längere Zeit verhindert ist oder wenn sie durch ihn schriftlich beauftragt werden.
Die Vorstandschaft bleibt auch nach Ablauf von vier Jahren, bis zur Durchführung von Neuwahlen, im Amt.
Scheidet ein ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so erfolgt Nachwahl in der nächsten Delegiertenversammlung.

(3) Der/die Vorsitzende oder sein/ihr Stellvertreter/in beruft und leitet die Vorstandssitzungen. Beschlüsse werden mit Stimmmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmgleichheit entscheidet der/die Vorsitzende.
Das Verhandlungsergebnis der Vorstandssitzungen ist schriftlich niederzulegen und von dem/der Vorsitzenden und Protokollführer/in zu unterzeichnen. Jedes Vorstandsmitglied erhält eine Ausfertigung.

§ 7 Beiträge, Kassen- und Rechnungswesen

(1) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Die Festsetzung der Beiträge und etwaiger Umlagen für den Verband erfolgt durch Beschluss der Delegiertenversammlung.
(2) Bücher und Kasse des Verbandes müssen einmal jährlich durch zwei Kassenprüfer geprüft werden. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem schriftlichen Bericht der Delegiertenversammlung vorzulegen.
(3) Die Kassenprüfer werden für die Dauer von vier Jahren gewählt, Wiederwahl ist zulässig. Kassenprüfungen sind mindestens einmal jährlich von den Kassenprüfern vorzunehmen. Ihr Prüfungsbericht ist dem Vorstand und der Delegiertenversammlung bekanntzugeben.

Zusammensetzung des geschäftsführenden Vorstandes:

Ergebnis der turnusgemäßen Wahlen an der Jahreshauptversammlung vom 10.06.2017:

1. Vorsitzender: Dieter Sander
2. Vorsitzende: Kerstin Florschütz
1. Kassiererin: Regina Lisczyk
2. Kassierer: Karl-Heinz Nothas
Schriftführer: vakant
Fachberater: vakant
1. Beisitzer: Bernd Knoth
2. Beisitzer: Thomas Rettenberger
3. Beisitzer: Steffen Grunwald
1. Revisor: Steffen Grunwald
2. Revisor: Bernd Knoth